Reifenprofil

welches Profil vorn oder hinten

 

 

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Starthilfe

Wie gibt man richtig 

 

 

 
Reifen welches Profil vorn oder hinten

Entscheidend für die Richtungsstabilität des Fahrzeugs, sowohl in Kurven, wie auch bei Geradeausfahrt sind die Seitenführungskräfte der Hinterachse. Blockierende Räder bei einer Bremsung oder Überschreitung der Haftreibung zwischen Reifen und Fahrbahn ("zu schnell in der Kurve") können abrupt zu einem nicht mehr kontrollierbaren Fahrverhalten führen (Fahrzeugheck bricht aus, Übergang zum Schleudern). Diese Seitenführungskräfte fallen bei unzureichender Profiltiefe besonders stark und dann schlagartig ab. Ein Fahrzeug, welches über die Vorderräder zum Kurven-Außenrand schiebt ("Untersteuern") kann problematisch sein.   Mehr als problematisch ist es aber, ein ausbrechendes Fahrzeugheck ("Übersteuern"), in solchen kritischen Fahrsituationen durch Gegenlenken wieder auf den gewünschten Kurs zu bringen. Bei dieser Gelegenheit ein Tipp: Informieren Sie sich beim ADAC über das angebotene Fahrsicherheitstraining - all diese Dinge werden dort demonstriert und können so von Ihnen selbst "erfahren" werden! Bei einer Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile ergibt sich somit, das kritische Fahrzustände besser beherrschbar sind, wenn die Reifen mit der größeren Profiltiefe auf der Hinterachse montiert werden. Dies gilt für Pkw mit Vorderrad-, Allrad- und Heckantrieb.  

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Verwendung von Sommerreifen im Winter 
Immer wieder zum Anfang des Winters stellt sich die Frage, inwieweit ein Autofahrer haftet, der mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wird. 

Eine spezielle Vorschrift zur Verwendung einer der beiden Reifenarten bei winterlichen Straßenverhältnissen ist in  Verordnungen nicht getroffen.

Auf allen anderen Strecken können auch bei Schnee und Eis sowohl Sommer- als auch Winterreifen verwendet werden, sofern deren Hauptprofil – d. h. die breiten Profiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche – noch mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweist (§ 36 Absatz 2 StVZO).


Generell ist dabei jedoch § 3 der StVO zu beachten, nach dem die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit nur unter den günstigsten Umständen gilt. Der Fahrzeugführer muss demnach sicherstellen, dass er – angepaßt an die Witterungsverhältnisse – sein Fahrzeug jederzeit beherrscht. Der Benutzer von Sommerreifen, die zu längeren Bremswegen und geringerer Spurtreue bei Eis und Schnee führen, muss seiner Reifenart seine Geschwindigkeit anpassen, so dass sogar geringe Geschwindigkeiten wie 30 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts zu schnell sein können. Daher ist bei Eis und Schnee mit Sommerreifen entsprechend vorsichtiger und langsamer zu fahren. .

Da Sommerreifen jedoch wie vorstehend ausgeführt, nach dem Straßenverkehrsrecht generell für die Benutzung auch im Winter zugelassen sind, liegt in deren Benutzung keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (ähnlich für den Fall der ungleichmäßigen Bereifung das Urteil des BGH vom 26.06.1968 – IV ZR 534/68, - in VersR 1968, 834).

Eine der vertraglichen Obliegenheiten ist die Anzeige einer Gefahrerhöhung, wie sie z. B. bei der wissentlichen Benutzung von abgefahrenen Reifen vorliegt.

Entscheidungen von Gerichten zu der Frage, inwieweit ein Unfall, der durch die Benutzung von Sommerreifen verursacht worden war, als grob fahrlässig herbeigeführt anzusehen ist, sind noch nicht veröffentlicht worden.

Grobe Fahrlässigkeit in diesem Bereich kann aber nicht alleine schon dann vorliegen, wenn Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet worden sind. Denkbar ist somit ein Leistungsausschluß nur dann, wenn weitere Gründe wie eine den Reifen unangepaßte Geschwindigkeit oder z. B. eine Unterschätzung des Bremsweges auf Schnee mit zu dem Schaden am eigenen Fahrzeug führen (vgl. für eine mögliche grobe Fahrlässigkeit bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf vereister Straße das Urteil des LG Hechingen vom 29.10.1963 – II O 30/61-, VersR 1964, 671).

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Wie gibt man richtig Starthilfe ?    

                

Die stromgebende Fahrzeugbatterie und die zu überbrückende sollten die gleiche Nennspannung und etwa die ähnliche Kapazität haben.

1.   Der Motor des stromgebenden Fahrzeuges sollte im Leerlauf betrieben werden und alle zusätzlichen Stromverbraucher ausgeschaltet sein.

2.   Mit dem roten Starthilfekabel (im Handel meist so erhältlich) die beiden Batterien mit den Pluspolen verbinden.

3.   Das schwarze Starthilfekabel mit den Minuspolen der Batterien oder Motorblock-Massen verbinden.

4.   Den Motor des startunwilligen Fahrzeuges starten 

                                                                                                                                                                                 VFK

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